Hilfe / FAQ
Finden Sie hier unsere Antworten auf die gängigsten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei oder nur unzureichend beantwortet sein, kontaktieren Sie uns bitte.
Strom & Stromversorgung
Bei Stromausfall in der gesamten Wohnung stoppt der AHS-Rechner und das System steht nicht zur Verfügung. Das System ist so ausgelegt, dass alle Funktionen wenige Minuten, nachdem der Strom wieder da ist, wieder zur Verfügung stehen. Alle Werte werden wieder so eingestellt, wie sie vor dem Stromausfall waren, d.h. alle Lichter, die an waren werden dann wieder eingeschaltet; wenn der Herd an war, wird er wieder eingeschaltet etc.
Sollte der Stromausfall auf Grund einer Überspannung im Netz z.B. durch Blitzeinschlag eingetreten sein, kann der AHS-Rechner beschädigt sein. In diesem Fall muss der Schaden bei uns gemeldet werden.
Alle von AHS eingesetzten, batteriebetriebenen Sensoren sind auf minimalen Stromverbrauch ausgelegt. Die Batterielaufzeiten liegen in der Regel über einem Jahr.
Der Batteriewechsel ist einfach und kann mit der entsprechenden Anleitung von jedem vorgenommen werden. In den beiliegenden Beschreibungen der Sensoren ist der Batteriewechsel beschrieben.
Die elektrische Leistung der einzelnen Komponenten liegt im Normalfall und bei sachgemäßer Installation bei einigen wenigen Watt und somit deutlich unter dem anderer technischer Haushaltsgeräte.
Der AHS-Rechner hat typischerweise einen Stromverbrauch von weniger als 2 Ampere bei 5V Spannung. Das entspricht einer 10 Watt Glühbirne.
Alle elektrischen Geräte erzeugen elektrische und magnetische Felder. Die Stärke dieser Felder hängt im Wesentlichen von Ihrer Bauweise und der eingesetzten Energie ab.
In der EU unterliegen alle elektrischen Geräte strengen Vorschriften. Alle von AHS eingesetzten Geräte erfüllen diese Vorschriften. Insgesamt liegen die Werte der erzeugten elektrische Felder unterhalb der Werte, die von TV- und Radiogeräten oder von Mobiltelefonen ausgesendet werden.
Internet & Internetzugang
Das AHS-System funktioniert unabhängig von externen Servern oder Cloud-Rechnern. Alle Daten und Funktionen werden durch den AHS-Rechner in der Wohnung ausgeführt.
Trotzdem ist eine Internetverbindung notwendig, um im Alarmfall eine Telefonverbindung aufzubauen. Das liegt daran, dass auch heute noch Telefon und Rechnersysteme auf verschiedenen Techniken basieren. Nur aufwendige Telefonanlagen können diese Verbindung herstellen ohne Hilfe eines Internetdienstes herstellen.
Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen gibt es zwei Möglichkeiten:
AHS oder der Installateur des AHS-Systems hilft Ihnen bei der Bestellung und Einrichtung eines Internetanschlusses. Das ist heute in der Regel einfach und schnell zu erledigen. Es gilt den für Sie besten Tarif zu finden. Die durch das AHS-System benötige Bandbreite ist sehr gering, sodass in der Regel der kleinste mögliche Tarif ausreichend ist.
Eine zweite Möglichkeit besteht darin, die Internetverbindung über eine Mobilfunk-Karte und einen geeigneten Mobilfunk-Router herzustellen. AHS kann diesen Router und eine geeignete SIM-Karte zur Verfügung stellen. Es fallen dann zusätzliche monatliche Gebühren an.
Da das AHS-System auch ohne Internet funktioniert, müssen Sie am AHS-System gar nichts tun. Weil aber die Alarmkette ohne Internet nicht ausgeführt wird, gibt es ohne Internet auch keine Alarm-Anrufe.
Sie müssen daher die Ursache für die Internetstörung ermitteln und beheben. Oft reicht es aus, den Router einmal kurz vom Stromnetz zu trennen und wieder einzuschalten. Besteht die Störung weiter, wenden Sie sich bitte an Ihren Internetbetreiber oder den Installateur Ihres Routers.
Daten & Datensicherheit
Prinzipiell bekommt niemand ihre Daten. Ausschließlich Alarmanrufe verlassen die Wohnung. Weitere Daten, wie Bewegungsmuster, Abwesenheit und andere Daten können Sie – wenn Sie möchten – anderen Personen zugänglich machen. Das geschieht aber nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.
Zu Wartungszwecken und der Überprüfung der Korrektheit und Stabilität der Installation können Mitarbeiter der AHS oder von AHS-Beauftragte auf das AHS-System über eine sichere Verbindung zugreifen. Dabei werden keine Daten übertragen oder kopiert oder an andere Dritte weitergegeben. Alle dazu berechtigten Mitarbeiter haben eine gesonderte Datenschutzerklärung unterschrieben und sind entsprechend ausgebildet und geschult.
Siehe dazu auch den Punkt Datensicherheit.
Da keine Einzeldaten oder Datenpakete übertragen werden, sondern ausschließlich grafische Darstellungen, ist eine einfache Auswertung von Daten nicht möglich.
Die Weitergabe dieser grafischen Darstellungen können Sie bereits bei der Freischaltung der Daten an Dritte untersagen. AHS verpflichtet sich, keine Daten an Dritte weiterzugeben.
Siehe dazu auch den Punkt Datensicherheit.
Im Sommer 2018 ist das neue Datenschutzgesetz, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Diese Grundverordnung gilt in der gesamten EU und stellt für den Verbraucher eine deutliche Verbesserung gegenüber den bis dahin geltendes Regeln dar. Die Verordnung fordert von allen, die Daten anderer Personen erheben, speichern oder verarbeiten, dies nach den vorgeschriebenen Regelungen zu tun, die Anwendung und Umsetzung der Regeln zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.
Die vielfältigen Regelungen der Verordnung finden Sie auf vielen Webseiten. Besonders empfehlen können wir folgende Seiten:
Allgemeine Informationen:
https://www.datenschutz.org/dsgvo/
https://www.lda.bayern.de/de/index.html
DSGVO in der Pflege:
https://www.datenschutz.org/pflege/
Das Wichtigste zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung in Kürze*
- Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten, ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig.
- Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen.
- Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben, so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.
Quelle: https://www.datenschutz.org/einwilligungserklaerung/
Installation & Einrichtung
Das AHS-System wird in der Regel von AHS oder einem AHS-Beauftragten installiert.
Alle Arbeiten, die an der Elektroinstallation ihrer Wohnung vorgenommen werden müssen (Herdabschaltung, Nachtlicht, Rollladensteuerung etc.), müssen von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Die Beauftragung kann je nach Vereinbarung durch AHS oder durch Sie erfolgen.
Betrieb & Nutzung
In der Regel funktioniert das System auch, wenn Sie Haustiere besitzen. Größere Hunde können bei den Bewegungsmeldern jedoch ähnliche Signale auslösen wie Menschen und damit zu Fehlinterpretationen führen.
Die Beeinflussung des Systems hängt jedoch sehr von den individuellen Umständen ab. Sprechen Sie uns daher an, wenn Sie ein oder mehrere größere Haustiere besitzen.
Da das System leicht zu installieren und auch wieder zu deinstallieren ist, kann es bei einem Umzug abgebaut und mitgenommen werden. Die Deinstallation und erneute Installation muss jedoch fachgemäß durchgeführt werden und das System muss an die neue Wohnumgebung angepasst werden.
Sprechen Sie uns oder einen unserer Partner daher bei einem Umzug am besten vorher an.
Service & Garantie
AHS bietet unterschiedliche Service- und Wartungsvereinbarungen an. Das Serviceangebot reicht von einer Betreuung durch den Betreiber vor Ort bis zur einfachen Schadensmeldung über Email.
Welche Option für Sie die richtige ist, wählen Sie bitte aus unseren Serviceangeboten aus.
Garantie und Gewährleitung für das System und die einzelnen Komponenten sind in Deutschland durch das Verbraucherschutzgesetz geregelt.
Die sehr umfassenden und ausführlichen Regelungen und Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren AGBs oder Publikationen zum Verbraucherschutz.